Archiv
Pressemitteilung: Deutschland erneut wegen Kindesentfremdung verurteilt
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erkennt wie- derholt Menschenrechtsverletzung im deutschen Familienrecht.
Am 6. Oktober 2016 entschied der EGMR in der Sache Moog ./. Deutschland (23280/08 und 2334/10), dass ein mehrjähriger Umgangsausschluss nicht gerechtfertigt war, zumal nicht alle notwendigen Maßnahmen unternom- men wurden, den Kontakt zwischen Vater und Sohn wieder anzubahnen.