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Informationen zum Förderverfahren für 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihnen allen ein gesundes und frohes neues Jahr!

Über unseren Gesamtverband erreichte uns die Information, dass die Barmer –GEK in ihren Informationen zum Förderverfahren für 2015 geschrieben hat:

Die BARMER GEK stellt Ihr Abrechnungsverfahren ab 2015 technisch um. Hierzu bitten wir zukünftig alle Fördermittelempfänger um ein eigenes Institutionskennzeichen. Diese so genannte IK-Nummer wird von Ihnen einmalig beantragt und bedarf lediglich einer elektronischen Anmeldung bei der ARGE IK. Die Anmeldung ist für Sie kostenlos und befindet sich unter www.dguv.de/arge-ik/Antrag/index.jsp. Ihre neue IK-Nummer können Sie formlos auf dem Projektantrag vermerken. Dadurch wird sichergestellt, dass der mit der Förderung zusammenhängende Zahlungsfluss weiter entwickelt wird.“

Der Paritätische Gesamtverband hat sich daraufhin an die Barmer-GEK gewandt und darauf hingewiesen, dass der § 293 SGB V die IK-Nummer nur für Leistungserbringer vorsieht und Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen aber keine Leistungserbringer sind und daher die IK-Nummer keine Voraussetzung für die Förderung durch die Barmer-GEK sein kann.

Die Barmer-GEK hat nun bestätigt, dass die IK-Nummer keine Voraussetzung für die Förderung ist. Selbsthilfe-Förderanträge an die Barmer-GEK können also auch weiterhin ohne vorherige Beantragung einer IK-Nummer gestellt werden.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.

Renate Brandt
Referentin für Behinderten- und Sozialhilfe
Der PARITÄTISCHE Wohlfahrtsverband

Landesverband Mecklenburg – Vorpommern e.V.
Wismarsche Str. 298
19055 Schwerin
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FAX 0385-5922122

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